Die Landesregierung hat Beschluss vom 20. März 2023, Nr. 240 die strukturschwachen Gebiete gemäß Art. 13/bis, Absatz 1 des Landesgesetzes vom 14.02.1992, Nr. 6, neu festgelegt. Die Gemeinde Welschnofen scheint nun für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen nicht mehr als strukturschwach auf. Somit fehlt bis auf weiteres die normative bzw. verwaltungstechnische Grundlage, welche eine allfällige Förderung der Wirtschaftstätigkeit in strukturschwachen Gebieten zulässt.